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Ein Universum, in welchem Sie unsere Prioritaet sind. Unsere Vertriebsmitarbeiter koennen Sie unter der Telefon-Nr. 00 333 806 806 40 erreichen.

AGBs


Die aufgeführten Bestimmungen sind von der Kundschaft anzuerkennen und gelten für alle Parteien.
1. ALLGEMEINES
Bei den hier aufgeführten Bestimmungen handelt es sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens. Eine Änderung kann nur schriftlich erfolgen.
Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Diese akzeptieren Sie mit Ihrer Bestellung. Abweichende Bedingungen sind nur gueltig, wenn diese von BIENS ausdruecklich schriftlich bestaetigt werden.
2. PREISE
Unsere Preise sind Nettopreise, o. MwSt. und unterliegen der CODIFA (0,20 %).  Unsere Preis- und Lieferfristangebote sind jeweils nur für einen Monat gültig. Nach Ablauf dieser Frist können umstandsbedingt Änderungen eintreten.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen mit einem Mindestauftragswert von 50 Euros.
Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5fache über dem banküblichen Basissatz. Hierfür bedarf es keiner weiteren Mahnung.
Wie allgemeine üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgedem Eigentumsvorbehalt : Erst mit Erfüllung aller unser Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen, die im Zeitpunkt Ihrer Bezahlung der gelieferten Ware bestehend, geht das Eigentum an der geleiferten Ware an Sie über.
4. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Die technischen Angaben wie Maße, Gewicht, usw. in unseren diversen Unterlagen sind rein informativ zu betrachten und nicht verbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen, wenn wir dies an unseren Waren als notwendig oder positiv erachten.
5. LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen sind nur als Information gedacht und nicht verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Eine Lieferverzögerung rechtfertigt keinesfalls eine Stornierung des Auftrags, noch können eine Entschädigung, Konventionalstrafe oder Verzugszinsen gefordert werden.
6. LIEFERUNG, TRANSPORT, EIGENTUMSÜBERGANG
Das Transportrisiko für unsere Waren trägt der Empfänger, auch wenn die Waren franko verkauft werden.
Bei Transportschäden an der Ware, wenn diese nicht von uns selbst geliefert werden, obliegt es dem Empfänger, gemäß Artikel 105 und 106 des Handelsgesetzes seine Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Der Kaeufer muss, andernfalls kann die Geltendmachung des Gewaehrleistungsanspruches hinfaelllig werden, Transportschaeden auf dem Frachtbrief vermerken und diese dem zustandigen Transportunternehmen innerhalt von 3 Tagen nach Anlieferung der Waren schriflich mitteilen.
7. REKLAMATIONEN
Mögliche Reklamationen in Bezug auf den Zustand oder die Menge der Waren - mit Ausnahme von Transportproblemen – sind direkt bei der Lieferung oder bei Abholung der Waren anzumelden.
Bei qualitativen Mängeln beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf einen Austausch der anerkannt defekten Teile. Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht mehr storniert werden, sobald der Auftrag in Angriff genommen wurde.
8. RÜCKGABE
Jede Warenrücksendung kann ersts nach Einwilligung durch unser Unternehmen erfolgen. Die Verpackungs- und Versandkosten gehen hierbei zu Lasten des Käufers. Die Rückgabeforderung muss spätestens 8 Werktage nach Empfang der Waren durch den Käufer gestellt werden. Die zurückgegebenen Waren müssen in einwandfreiem, neuem Zustand sein.
9. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Im Falle von Höherer Gewalt oder von uns nicht beeinflussbaren Umständen wie Streik, Aufruhr, Brand, Überschwemmung oder einem schweren Maschinenvorfall in unseren Werken sind wir von der Lieferpflicht befreit.
10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwaertigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer vor einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedrichtern endgueltig entschieden.
11. SONDERBEDINGUNGEN
Eine Sonderbestimmung oder Abweichung von den vorliegenden AGBs muss schriftlich festgelegt werden. Alle hier angeführten Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich durch eine Sonderbestimmung geändert oder aufgehoben wurden, gelten weiterhin in vollem Umfang.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
Gemäß dem Gesetz vom 25. Januar 1985 bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Käufer verpflichtet sich persönlich gegenüber dem Verkäufer, vor der vollständigen Bezahlung die Eigentumsrechte des Verkäufers an der erworbenen Ware zu wahren. Er darf über die Ware weder als Eigentümer verfügen noch diese verpfänden. Bei Einspruch des Käufers gegen eine Rückgabe unbezahlter Waren gilt eine einfache einstweilige Verfügung als Kaufvertragsauflösung und Befugnis die Waren zurückzunehmen.
Die geleisteten Anzahlungen behält der Verkäufer als Entschädigung.
Trotz des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer das Transportrisiko sowie alle anderen Risiken, die ab der Übernahme der Waren auftreten könnten.
Er trägt folglich alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.